#107 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Auswirkungen auf Unternehmen und digitale Angebote

Shownotes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sagt, dass du deine Website und App für jedermann zugänglich machen musst. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle elektronischen Produkte und Dienstleistungen, wie Computer, Tablets, Smartphones, online-Angebote und mehr.

Es bedeutet, dass deine digitalen Angebote für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, benutzbar sein müssen.

Es gibt einen Entwurf vorgelegt, wie du die Barrierefreiheit im Onlinebereich umsetzen kannst. Die Grundlage dafür sind wahrscheinlich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das teuer werden. Es kann sogar sein, dass du dein Angebot stoppen musst und Bußgelder zahlen musst.

Menschen haben das Recht, es zu melden, wenn deine Angebote nicht barrierefrei sind und können Maßnahmen zur Beseitigung fordern.

Hier die wichtigsten Punkte, die du wissen solltest:

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum Ziel, jeder Person die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
  • Digitale Barrierefreiheit steht für die allgemeine Nutzbarkeit digitaler Angebote, auch für Menschen mit Behinderungen.
  • Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Websites und Apps barrierefrei sein.
  • Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die eine eigene Webseite haben.
  • Es existiert eine Verordnung zur genauen Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Elektronische Dienstleistungen müssen zusätzliche Auflagen erfüllen.
  • Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, können Sanktionen erhalten.
  • Es gelten Ausnahmen für bestimmte Unternehmen.
  • Verbraucher können BFSG-Verstöße auf verschiedene Weisen melden.
  • Das BFSG ermöglicht ein eigenes Klagerecht für Verbände und qualifizierte Einrichtungen.

WICHTIG: Ziehe unbedingt deinen Rechtsbeistand bei dem Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu!


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Simone [00:00:05]:

Simone [00:00:05]: Heute sprechen wir darüber, dass Unternehmen ab 2025 dazu verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir sprechen also über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das BFSG, welches besagt, dass mindestens ab dem 28. Juni 2025 Webseiten und Apps so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen, einschließlich älterer Menschen und Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Angeboten, gut zugänglich sind. Aber bist du wirklich davon betroffen oder gibt es, wie bei jedem Gesetz, Ausnahmen? Am Ende dieser Folge werden wir dir Schritte empfehlen, damit dein Business in Zukunft auch sicher ist. Aber vorab nochmal ein Disclaimer. Wir sind keine Rechtsanwälte und dies ist keine Rechtsberatung. Also, wenn du Fragen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes hast, wende dich bitte an entsprechend spezialisierte Kanzleien. Disclaimer Ende.

Simone [00:00:05]:

Frank [00:01:17]:

Frank [00:01:17]: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz möchte der Gesetzgeber allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Derzeit schließen bestimmte Barrieren insbesondere Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen von einer solchen Teilhabe aus, beispielsweise im Online-Bereich. Die Unternehmen werden nun verpflichtet, ihre Leistungen barrierefrei anzubieten. Aber was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit? Die Digitalisierung und die Verlagerung der Geschäfte ins Internet erleichtert natürlich den Alltag vieler Menschen. Doch für andere sind damit erhebliche Hürden verbunden, zum Beispiel fehlende Untertitel oder auch eine Vorlesefunktion. Barrierefreie Teilhabe am Leben bedeutet auch barrierefreie Teilhabe am digitalen Leben und an digitalen Angeboten. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht die Nutzung digitaler Angebote für alle, einschließlich Menschen mit verschiedensten Einschränkungen. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass auch Angebote für ältere Menschen oder Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Angeboten gut zugänglich sein sollen.

Frank [00:01:17]:

Frank [00:02:30]:

Frank [00:02:30]: Also bis zum 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps barrierefrei gestaltet sein, vielen Menschen das Internet besser zugänglich zu machen.

Frank [00:02:30]:

Simone [00:02:42]:

Simone [00:02:42]: Hintergrund dieser Verpflichtung ist eine europäische Richtlinie, die im Juli 2021 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Die EU-Richtlinie 2016-2102 verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits jetzt, den öffentlichen Sektor Regelungen zum barrierefreien Umgang zu Webseiten und Apps zu schaffen. Und nun werden eben auch Unternehmen der Privatwirtschaft dazu verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen. Die Richtlinie geht davon aus, dass der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen so groß ist und die Zahl der Menschen mit Behinderung in Zukunft weiter steigen wird. Ein barrierefreies umfeld ermöglicht eine inklusivere gesellschaft und erleichtert menschen mit behinderung ein unabhängigeres leben im gesetz wurden die anwendungsbereiche präzisiert und auf digitale produkte und dienstleistungen ausgeweitet Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten also auch für den Online-Verkauf jeglicher Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Nach BFSG müssen unter anderem folgende Produkte barrierefrei angeboten werden. Computer, Notebooks, Tablets und Smartphones, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader. Zu den barrierefrei auszugestaltenden Dienstleistungen gehören unter anderem Online-Handel, Telefondienste und Messenger-Dienste.

Simone [00:02:42]:

Simone [00:04:17]:

Simone [00:04:17]: In Apps angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr und Bankleistungen.

Simone [00:04:17]:

Frank [00:04:25]:

Frank [00:04:25]: Wie ist das Ganze jetzt im E-Commerce definiert? Im § 14 des BFSG werden die Pflichten für Dienstleistungsanbieter konkretisiert. Und Dienstleistungen dürfen auch nur angeboten und erbracht werden, wenn sie den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG entsprechen. Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Die ganz konkrete Umsetzung der Barrierefreiheit wird durch eine eigene Verordnung geregelt, die neben dem BFSG beachtet werden muss. Die bezieht sich zum Beispiel auf Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Diese Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich sein und sie müssen auch robust gestaltet sein.

Frank [00:04:25]:

Simone [00:05:23]:

Simone [00:05:23]: Jetzt kommt natürlich die spannende Frage, gilt das Gesetz für alle? Die Antwort ist nein. Private und reingeschäftliche, also B2B-Angebote sind vom Gesetz nicht betroffen. Auch Kleinunternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz bzw. Eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben. Ziehe auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn du vermutest, dass du nicht unter die Regelung fällst oder wenn du die notwendigen Änderungen nicht durchführen kannst.

Simone [00:05:23]:

Frank [00:06:06]:

Frank [00:06:06]: Wenn dir jetzt der Kopf vor lauter Informationen schwirrt, dann ist das völlig normal. Deshalb möchten wir dir noch einmal fünf Tipps geben, wie du mit diesem Thema der Barrierefreiheit umgehen kannst. Hier sind unsere fünf Tipps. Tipp Nummer eins. Prüfe, ob dein Business bzw. Deine Website oder deine App unter das BFSG fällt. Tipp Nummer zwei. Hole dir auf jeden Fall einen Rechtsbeistand mit ins Boot.

Frank [00:06:06]:

Frank [00:06:33]:

Frank [00:06:33]: Tipp Nummer 3. Wenn du deine Webseite umarbeiten musst, dann nutze die Chance einen Relunch gleichzeitig mit Suchmaschinenoptimierung zu verbinden. Bei dem Relunch begleiten wir dich gerne auf allerhöchstem Niveau. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch unter alsa-digital.de slash Erstgespräch mit uns. Den Link dazu findest du natürlich auch wieder in den Shownotes. Tipp Nummer 4. Fange jetzt an. Nicht erst 2025 und auch nicht erst Ende 2024.

Frank [00:06:33]:

Frank [00:07:07]:

Frank [00:07:07]: Wirklich jetzt. Und Tipp Nummer 5, betrachte die Barrierefreiheit als große Chance. Eine barrierefreie Website bringt viele Vorteile, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Letztendlich erschließt du dir ein neues Kundenpotenzial. Und damit möchte ich dieses nicht ganz einfache Thema für heute beenden und sage für heute Tschüss Und auf Wiedersehen.

Frank [00:07:07]:

Simone [00:07:31]:

Simone [00:07:31]: Ich finde auch, das war heute ein richtig schwerer Brocken, der aber notwendig ist, gerade wenn wir uns neue Kundenpotenziale erschließen möchten. Also es gibt viel zu tun. Und in diesem Sinne verabschiede ich mich auch Bis zur nächsten Woche und sage Tschüss!